Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vereinigung der Hersteller und Großhändler von Sportartikeln (F.G.H.S.)

Artikel 1. Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

die F.G.H.S.:
die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.), mit Sitz in Utrecht;

Verkäufer
Noor Sportswear, Nelson Mandela-laan 1, 5222AD, 's-Hertogenbosch;

Käufer
Natürliche oder juristische Person, die mit dem Verkäufer einen Vertrag oder ein sonstiges Rechtsverhältnis geschlossen hat oder der der Verkäufer ein Angebot gemacht hat;

Arbeitstage:
Alle Kalendertage außer Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem Weihnachtstag und dem zweiten Weihnachtsfeiertag sowie den Tagen, die von der Regierung zu nationalen Feiertagen erklärt wurden oder werden, und dem Tag, an dem der Geburtstag Seiner Hoheit des Königs offiziell gefeiert wird;

Tage
Alle Kalendertage

Rechte an geistigem Eigentum:
Alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandte Rechte, wie z. B. Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Recht am Handelsnamen, Datenbankrecht und verwandte Rechte, sowie Rechte an Know-how und Einzelelementen.

Artikel 2: Anwendbarkeit und Gültigkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote des Verkäufers an den Käufer und für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer - gleich welcher Art - sowie für alle (anderen) Rechtshandlungen, Rechtsverhältnisse und Verträge, die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
2.2 Der Verkäufer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Der Verkäufer wird dem Käufer jede wesentliche Änderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der betreffenden Änderung oder Ergänzung schriftlich mitteilen. Sofern der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung schriftlich widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer der Änderung oder Ergänzung stillschweigend zustimmt. Etwaige Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag Anwendung finden.
2.3 Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

Artikel 3: Abschluss von Vereinbarungen

3.1 Alle Angebote, Offerten, Kostenvoranschläge und dergleichen des Verkäufers sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter Angeboten, Offerten, Preislisten und dergleichen werden auch Preislisten, Prospekte und andere zur Verfügung gestellte Daten verstanden.
3.2 Der (Kauf-)Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer dem Verkäufer einen Auftrag erteilt und dieser Auftrag vom Verkäufer angenommen wird. Die Abgabe einer Bestellung ist formfrei. Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung an den Käufer oder durch Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Ware.
3.3 Der Käufer garantiert, dass die Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung aufgibt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verkäufer abzuschließen.
3.4 Eine Stornierung des Vertrags ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem schriftlich zu und die betreffende Ware wurde noch nicht geliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu knüpfen.
3.5 Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur wirksam, wenn sie zwischen Verkäufer und Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 4: Vom Verkäufer bereitgestellte Materialien und Daten

4.1 Entwurfszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Modelle, Computersoftware, fotografische Aufnahmen, Muster, Entwürfe, Logos, angegebene Maße, Mengen, Designs, Farben, Materialien, technische Spezifikationen und/oder andere Materialien und Daten, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, sind nur ungefähre Beschreibungen der Waren. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Materialien und Daten.
4.2 Der Verkäufer haftet nicht für die Verwendung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Käufer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.3 Die in diesem Artikel genannten Materialien und Daten bzw. jegliche Rechte daran gehen nicht auf den Käufer über. Auf erstes Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die genannten Materialien und Daten auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzusenden.
4.4 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Materialien und Daten liegen beim Verkäufer und/oder seinen Lizenzgebern. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zielt darauf ab, irgendwelche geistigen Eigentumsrechte auf den Käufer zu übertragen.
4.5 Der Käufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrags verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden dürfen weder die Waren noch die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt oder übergeben werden, unabhängig davon, ob sie wiederverwendet werden oder nicht.

Artikel 5: Informationen des Käufers

5.1 Die vom Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Konstruktionszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Computersoftware, Modelle, fotografischen Aufnahmen, Muster, Entwürfe, Logos, angegebenen Maße, Mengen, Designs, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder anderen Materialien und Daten werden vom Verkäufer als ausreichend, richtig und vollständig angesehen, ohne dass der Verkäufer zu weiteren Nachforschungen verpflichtet ist.
5.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, dass durch die Verwendung der in diesem Artikel genannten Materialien und Daten durch den Verkäufer ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht dieser Dritten verletzt wurde.

Artikel 6: Lieferung und Risiko

6.1 Die Ware wird vom Verkäufer an den oder die vereinbarten Ort(e) auf die in der Bestellung angegebene oder (nachträglich) schriftlich vereinbarte Art und Weise geliefert bzw. dorthin versandt.
6.2 Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten des Verkäufers, es sei denn, die bestellte Warenmenge liegt unter einem vom Verkäufer zu bestimmenden Betrag; in diesem Fall geht der Transport zu Lasten des Käufers. Der vorgenannte Betrag hängt vom Preisniveau und der Menge ab, übersteigt jedoch nicht den Betrag von 500 EUR.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware an dem/den vereinbarten Ort(en) bei der ersten Präsentation zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder an dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Bleibt der Käufer damit in Verzug, gehen die daraus entstehenden Schäden und Kosten zu seinen Lasten.
6.4 Die Gefahr der Waren geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem sie in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines vom Käufer benannten Dritten gebracht werden. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer auf Wunsch und auf Kosten des Käufers für den Transport sorgt.
6.5 Der Verkäufer bemüht sich, die Waren ordnungsgemäß und zweckmäßig zu verpacken.

Artikel 7: Lieferzeiten/Lieferung auf Abruf

7.1 Der Verkäufer ist bestrebt, die Waren zu dem/den in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist(en) zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese an dem Tag, an dem der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Bei Überschreitung einer Lieferfrist ist der Verkäufer berechtigt, die Waren spätestens 15 Arbeitstage nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
7.2 Wenn bestellte Waren dem Käufer zur Verfügung stehen, aber von ihm nicht abgenommen werden, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Inverzugsetzung:
- entweder die Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu liefern, wobei die Waren ab dem Zeitpunkt der Absendung der Mitteilung auf Kosten und Risiko des Käufers, einschließlich des Risikos einer Qualitätsverschlechterung, beim Verkäufer oder beim Spediteur gelagert werden.
- entweder den Vertrag mit dem Käufer vollständig zu beenden oder den Vertrag aufzulösen. Entweder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise aufzulösen, wie in Artikel 10 unten angegeben, und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für alle Schäden, die der Verkäufer dadurch erleidet.
7.3 Wenn ein Dritter gegen die Lieferung des Verkäufers Einspruch erhebt, ist der Verkäufer unbeschadet des Vorstehenden berechtigt, die Lieferung auszusetzen und/oder sofort einzustellen und vom Käufer Ersatz für die entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
7.4 Sind bei Lieferung auf Abruf keine Fristen für den Abruf festgelegt, so hat der Verkäufer drei Monate nach der Bestellung Anspruch auf vollständige Bezahlung der gesamten Bestellung.
7.5 Ist bei Lieferung auf Abruf innerhalb von drei Monaten die Bestellung noch nicht ganz oder teilweise abgerufen, so hat der Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der ersten diesbezüglichen Aufforderung des Verkäufers schriftlich anzugeben, innerhalb welcher Frist die Gesamtmenge abgerufen wird. Diese vom Käufer zu nennende Frist darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. Ab dem ersten Tag nach dieser Dreimonatsfrist werden die noch nicht abgerufenen Waren beim Verkäufer oder beim Spediteur auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert, einschließlich der Gefahr einer Qualitätsverschlechterung. Die gelagerte Ware bleibt bis zur Auslieferung an den Käufer Eigentum des Verkäufers.

Artikel 8: Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

8.1 Alle vom Verkäufer und vom Käufer angebotenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die angebotenen Preise jederzeit vor Abschluss des Vertrags im Sinne von Artikel 3.2 zu ändern.
8.2 Nach Abschluss des Vertrags ist der Verkäufer berechtigt, den Preis zu ändern, wenn die Preiserhöhung die Folge eines der folgenden Faktoren ist: i) Erhöhung von Steuern oder anderen staatlichen Abgaben und/oder Zöllen, ii) Änderung der Wechselkurse, iii) Erhöhung von Löhnen, Transportkosten und/oder Einkaufspreisen. In diesem Fall hat der Käufer stets das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Preisänderung gemäß Artikel 10 aufzulösen, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.
8.3 Der Verkäufer ist berechtigt, bei einem Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung von weniger als 350 Euro für Verwaltungskosten einen Zuschlag von maximal 10 Euro zu berechnen.
8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung eine Rechnung zu stellen und Zahlung zu verlangen. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung kann auch für Teillieferungen verlangt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.
8.5 Wenn der Käufer die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt hat, ist der Käufer nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall: a) schuldet der Käufer ab dem Tag, an dem der fällige Betrag fällig geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung Zinsen auf den ausstehenden Betrag zum gesetzlichen Handelszinssatz gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches; und b) gehen alle dem Verkäufer entstandenen Kosten, wie Prozesskosten und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung entstanden sind, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 100 € ohne MwSt. festgesetzt, und zwar unbeschadet der anderen Rechtsmittel des Verkäufers aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des geltenden Rechts, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz.
8.6 Für den Fall, dass den Rechtsansprüchen des Verkäufers auf Zahlung ganz oder teilweise stattgegeben wird, hat der Käufer alle dem Verkäufer entstandenen Rechtskosten zu erstatten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, einschließlich der Beträge, die nicht vom Gericht zugesprochen wurden, es sei denn, der Verkäufer ist die einzige Partei, die zur Zahlung der Rechtskosten verurteilt wird.
8.7 Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
8.8 Reklamationen in Bezug auf Rechnungen oder Posten setzen die Zahlungspflicht des Käufers nicht aus. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten

9.1 Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Bedingungen bleiben alle vom Verkäufer jederzeit gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers, bis durch die Bezahlung durch den Käufer alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, die in den Anwendungsbereich von Artikel 92 Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, aus welchem Grund und unabhängig von der Einforderbarkeit, einschließlich Zinsen und Kosten, erloschen sind. Vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder den Besitz daran zu übertragen, mit Ausnahme der vom Verkäufer gelieferten Waren, die der Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit überträgt. Im Falle eines Verstoßes hiergegen sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 ist der Verkäufer berechtigt, alle vom Verkäufer gelieferten Waren zurückzunehmen oder von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurücknehmen zu lassen, ohne dass eine Genehmigung des Käufers oder des Gerichts erforderlich ist. In diesem Fall wird auch die Forderung des Verkäufers sofort und in voller Höhe fällig.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen Einsicht in die Policen dieser Versicherungen zu gewähren.
9.3 Für den Fall, dass der Verkäufer von seinen in Absatz 1 genannten Rechten Gebrauch machen will, ermächtigt der Käufer den Verkäufer oder einen von ihm zu benennenden Dritten hiermit vorbehaltlos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet oder befinden könnte, und das Eigentum mitzunehmen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9.4 Wenn die Vermögenslage und/oder die Zahlungsmoral des Käufers nach Ansicht des Verkäufers dazu Anlass gibt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer unverzüglich Sicherheiten für Erst- oder Folgelieferungen in einer vom Verkäufer zu bestimmenden Form zu verlangen und/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Wenn der Käufer die geforderte Sicherheit nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags unverzüglich auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, und wird alles, was der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet, sofort fällig und zahlbar.

Artikel 10. Auflösung und Aussetzung

10.1 Die Auflösung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Die Auflösung des Vertrages wegen zurechenbaren Versäumnisses ist nur nach einer schriftlichen, möglichst detaillierten Inverzugsetzung zulässig, in der eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird.
10.2 Wenn dem Käufer oder Verkäufer ein Zahlungsaufschub gewährt wurde oder zu gewähren droht, der Konkurs des Käufers oder Verkäufers beantragt wird, der Käufer oder Verkäufer für insolvent erklärt wird, der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder die Auflösung der juristischen Person beschlossen wird oder der Verkäufer bzw. Käufer Informationen erhält, die mit hinreichender Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer bzw. Verkäufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer bzw. Käufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ganz oder teilweise per Einschreiben mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
10.3 Im Falle der Vertragsauflösung wird das, was der Verkäufer bereits geliefert hat, und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Vom Verkäufer vor der Auflösung in Rechnung gestellte Beträge im Zusammenhang mit dem, was der Verkäufer in Erfüllung des Vertrags bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmungen des vorigen Satzes in vollem Umfang geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
10.4 Diese Auflösung kann sich nach dem Ermessen des Verkäufers auch auf Sachen erstrecken, die bereits im Rahmen desselben Vertrags geliefert wurden, wenn diese Sachen gemäß diesem Vertrag (Auftragsbestätigung) als ein Satz hätten geliefert werden müssen. In der/den oben genannten Situation(en) ist der Käufer berechtigt, die Waren auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden und vom Verkäufer die eventuell für diese Waren geleisteten Zahlungen zurückzufordern.
10.5 Wenn der Käufer eine Verpflichtung aus einem Vertrag gegenüber seinem Verkäufer nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Verträge ohne gerichtliche Intervention auszusetzen, unbeschadet der anderen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in einem solchen Fall.

Artikel 11. Werbung

11.1 Der Käufer hat die Vorschriften über die Art und Weise der Lagerung und Handhabung der gelieferten Waren zu beachten. Der Käufer hat die Waren bei der Lieferung oder innerhalb von 2 Werktagen danach zu prüfen.
11.2 Beanstandungen von Lieferungen sind vom Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach der Lieferung schriftlich direkt an den Verkäufer zu richten. Reklamationen müssen schriftlich (oder per E-Mail) unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Reklamation eingereicht werden, wobei in jedem Fall datierte Fotos, die die Mängel zeigen, sowie der Packzettel und (falls bekannt) die entsprechende Rechnungsnummer vorzulegen sind. Die Einreichung einer Reklamation setzt die Verpflichtung zur Bezahlung der beanstandeten Ware aus. Die mangelhaften Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach der Lieferung im Besitz des Verkäufers sein.
11.3 Das Recht des Käufers, sich auf Mängel der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu berufen, erlischt 1 Monat nach der Lieferung, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war und sich erst später als 1 Monat nach der Lieferung gezeigt hat.
11.4 Ist eine Beanstandung begründet, so hat der Verkäufer nach seiner Wahl die mangelhafte Ware nachzubessern oder durch eine andere, der Bestellung entsprechende Ware zu ersetzen, sofern die Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung der Begründetheit der Beanstandung erfolgt. In diesem Fall hat der Käufer in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz.
11.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei der Bestimmung der Folgen einer begründeten Reklamation eine eventuelle Wertminderung der Ware zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Wertminderung in vollem Umfang dem Verkäufer zuzurechnen ist.
11.6 Rücksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen, denen nicht die im zweiten Satz von Absatz 2 genannten Informationen vorausgehen oder beigefügt sind, sind nicht zulässig. Sendet der Käufer dennoch Waren unter Verstoß gegen diese Regelung oder unbegründet zurück, so werden diese auf Kosten und Gefahr des Käufers zur Verfügung gehalten, sofern sie nicht vom Verkäufer zurückgewiesen wurden, ohne dass hieraus ein Anerkenntnis der Richtigkeit eines etwaigen Gewährleistungsanspruchs abgeleitet werden kann. Die Kosten für unbegründete Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 12. Bürgschaft und Haftung

12.1 Angaben des Verkäufers oder in seinem Namen über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Anwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Waren gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich in Form einer Garantie bestätigt wurden.
12.2 Wenn der Käufer während der Garantiezeit ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt, erlischt die Garantieverpflichtung sofort.
12.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einen zurechenbaren Mangel, eine unerlaubte Handlung oder eine andere Handlung des Verkäufers zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers persönlich oder seiner leitenden Angestellten, die zur Geschäftsführung des Verkäufers gehören, vor.
12.4 Wenn der Verkäufer trotz der Bestimmungen in 12.3 haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des direkten Schadens, den der Käufer erlitten hat, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Rechnungsbetrags für den betreffenden (Teil-)Vertrag oder Auftrag. Die Gesamthaftung des Verkäufers für direkten Schaden, aus welchem Grund auch immer, beträgt jedoch in keinem Fall mehr als € 50.000,-.
12.5 Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
a. angemessene Kosten, die der Käufer aufwenden müsste, damit die Leistung des Verkäufers dem Vertrag entspricht; ein solcher Ersatzschaden wird jedoch nicht vergütet, wenn der Vertrag durch oder auf Verlangen des Käufers aufgelöst wird.
b. angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, sofern sich die Feststellung auf einen unmittelbaren Schaden im Sinne dieses Vertrages bezieht; c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrages geführt haben.
12.6 Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist stets, dass der Käufer dem Verkäufer den Schaden so bald wie möglich nach dessen Eintritt schriftlich meldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer verjährt bereits mit Ablauf von 6 Monaten nach Entstehen des Anspruchs.

Artikel 13. Höhere Gewalt

13.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird.
13.2 Unter höherer Gewalt wird hier jeder Umstand verstanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eis, extreme Wetterbedingungen, terroristische Anschläge, Überschwemmungen, gesetzliche Beschränkungen, Unzulänglichkeiten von Lieferanten und Hilfspersonen des Verkäufers, Streik, staatliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Ausfuhrverbot, Aufruhr Krieg, Mobilmachung, Transportbehinderungen, Maschinendefekte, Störungen in der Energieversorgung, Einfuhrbehinderungen, Feuer und alle anderen Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers oder des Käufers liegen und aufgrund derer eine normale Erfüllung des Vertrags vom Verkäufer oder Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
13.3 Die Partei, bei der die höhere Gewalt eintritt, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
13.4 Im Falle höherer Gewalt kann die andere Partei keinen Schadenersatz verlangen.13.5 Wenn ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung des vereinbarten Termins oder der vereinbarten Frist führt, einschließlich einer eventuellen Nachlieferungsfrist von 15 Arbeitstagen, ist die andere Partei berechtigt, den betreffenden Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass die auflösende Partei dadurch zu einem Schadenersatz verpflichtet ist.

Artikel 14. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

14.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag oder der Ausführung eines Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die nicht einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht in dem Gebiet vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer berechtigt, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Sitz des Käufers vorzulegen.
14.2 Auf alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen dem Käufer und dem Verkäufer findet das niederländische Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

(Eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer in Utrecht, unter der Nummer 40478858)

Der indische Maharadscha vor der Haustür

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